Ab 19. Mai geht es wieder los!
Wir freuen uns sehr, dass wir unter folgenden Bedingungen wieder Gäste empfangen dürfen.
Für Beherbergungsbetriebe gelten folgende Regeln:
- Gäste müssen bei der Anreise neben der üblichen Registrierung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen – zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
- Nach der Anreise wird der Gast während des Aufenthalts bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen im Hotel jeden 2. Tag einen kontrollierten Selbsttest durchführen müssen.
- 2 Meter Mindestabstand zwischen den Gästegruppen ist einzuhalten
- FFP2-Masken-Pflicht für Gäste beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen (z.B. Lobby)
- Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht
- Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie
- Wellnessbetrieb analog zu Regelungen Wellness-Freizeiteinrichtungen
- Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter
Weitere Infos zu COVID-19-Maßnahmen in der Gastronomie und bei Veranstaltungen findet ihr unter "Sichere Gastfreundschaft"
Glarcherhof•Familie Thaler•Glemmtal 3, AT-6335 Thiersee•Tel. +43 5376 5824•Mobil +43 664 5038422•